H A U S O R D N U N G
1. Alle Schüler sollen sich in unserer Schule wohlfühlen. Gegenseitige Achtung, diszipliniertes und ordentliches Verhalten sowie ein höflicher Umgangston sind dafür besonders wichtig.
2. Ab 6.45 Uhr können sich die Schüler auf dem Hof der Grundschule aufhalten, bei schlechtem Wetter in den Klassenräumen. Der Einlass in die Räume erfolgt durch die Aufsichtsführenden Lehrkräfte. Alle Kinder müssen bis 7.15 Uhr anwesend sein.
Alle Kinder verabschieden sich vor der Schule von ihren Eltern.
3. Wir bemühen uns um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn, um die Arbeitszeit voll auszuschöpfen. Vor Beginn jeder Stunde legen wir die erforderlichen Arbeitsmittel bereit.
4. Alle Schüler erledigen ihre Hausaufgaben regelmäßig, ordentlich und pünktlich. Nicht erledigte Hausaufgaben müssen nachgeholt werden. Bei Krankheit ist der versäumte Unterrichtsstoff in Eigenverantwortung nachzuarbeiten.
5. Fahrräder sind ordnungsgemäß im Fahrradschuppen abzustellen.
Der Aufenthalt an den Fahrradständern sowie das Fahren auf dem Schulhof sind untersagt.
Für die Benutzung des Fahrrades muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Bei auftretenden Schäden am Rad wird keine Haftung seitens der Schule übernommen.
6. Beim Wechsel der Unterrichtsräume sind die Ranzen mitzunehmen.
Für die Fürsorge und Aufsicht auf dem Weg zum Sport gelten folgende Festlegungen:
Die Schüler werden vom Sportlehrer abgeholt und nach Beendigung des Unterrichts zurück gebracht.
7. Alle Kinder frühstücken im Klassenraum.
8. Wir nehmen in Ruhe unser Mittagessen ein und achten ganz besonders auf unsere Tischmanieren.
9. Wir halten das Gebäude und den Schulhof sauber und werfen alle Abfälle in die entsprechenden Behälter.
10. Das Schulgebäude darf während des Unterrichts nur auf Antrag der Eltern und mit Genehmigung der Aufsichtsführenden Lehrer oder Erzieher verlassen werden.
Bei unerlaubtem Verlassen besteht für die Kinder kein Versicherungsschutz.
11. Zur Gewährleistung der Sicherheit sollen die Schüler alles unterlassen, was Mitschüler und andere Personen gefährden kann, insbesondere das Werfen mit Steinen, Schultaschen, Schneebällen und anderen gefährlichen Gegenständen. Hierzu zählen auch gefährliche Laufspiele, das Sitzen und Rutschen auf den Geländern sowie das Abstellen von Taschen vor Türen und auf Treppenstufen.
12. Fundsachen werden dem Klassenlehrer oder einem anderen Mitarbeiter übergeben.
13. Unfälle, auch wenn sie auf dem Schulweg passiert sind, werden umgehend einem Lehrer gemeldet.
14. Das Mitbringen und der Gebrauch von Gegenständen und Erzeugnissen, die andere Schüler gefährden, sind nicht gestattet.
Das Abbrennen und der Gebrauch von pyrotechnischen Erzeugnissen sind grundsätzlich im Schulgelände verboten.
Gleiches gilt für Waffen aller Art! (lt. Waffengesetz § 39)
In der Schule gilt Handyverbot.
15. Alle Besucher melden sich bitte im Sekretariat.
Eltern, welche ihre Kinder von der Schule abholen, warten bitte auf dem Schulhof oder vor der Schule.
Im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie darauf zu achten, dass sich Ihr Kind beim Aufsichtsführenden Lehrer oder Pädagogischen Mitarbeiter verabschiedet.
Wulfen, August 2024

